Zu dem letztgenannten Dreidecker habe ich Folgendes in Erfahrung gebracht:
Der zweisitzige Vagel-Grip SP-5 soll den Typen- oder Eigennamen „Greif“ getragen, die Konstruktionsnummer 603 und bei seiner Zulassung im Mai 1925 die Registrierung D-664 erhalten haben. Sein Umlaufmotor soll ein schwedischer Thulin-‚A’-Motor mit 80 PS gewesen sein, und nach seinem Halterwechsel von Max Schüler auf einen K. Janning aus Osnabrück soll das Flugzeug im November 1931 zerstört worden sein.

Der gebürtige Chemnitzer Pilot und Flugzeugkonstrukteur Max Schüler soll übrigens bereits 1920 eine eigene Luftreederei in Osnabrück betrieben haben, wo ihm die Bestimmungen des Versailler Vertrages allerdings den Flugzeugbau vermiest hätten, so dass er statt dessen zwischen 1923 und 1925 eine Serie aerodynamisch verkleideter Motorräder - sog. „Tropfenmotorräder“ - hergestellt hat.

Die Herstellerfirma Vagel-Grip soll in Berlin-Adlershof nahe dem Flugplatz Johannisthal ansässig gewesen sein, aber sie bzw. ihr Gründer waren wohl eher Rostocker Herkunft. Der Firmenname geht mit ziemlicher Sicherheit auf die gleichnamige literarische Figur „Vagel Grip“ des mecklenburgischen Mundartdichters Johann Friedrich ‚John’ Brinckman von 1859 zurück, dessen Dialekt ‚Mekelborgs’ Niederdeutsch mit Einflüssen aus der Schwedenzeit ist.

„Vagel“ heißt im Schwedischen soviel wie „Gerstenkorn“ und „Grip“ ist eine mundartliche Verkürzung von „Gripen“, also „Greif“. Es lag daher nahe, die SP-5 auf den Namen „Greif“ zu taufen. Die Bezeichnung „Vagel Grip“ selbst ist aber sicherlich keine eigene Erfindung des Dichters, sondern vermutlich eine inoffizielle, seemännische Bezeichnung für die Rostocker oder mecklenburgische Seeflagge gewesen, die seit dem frühen 18. Jahrhundert immer wieder der Greif der Rostocker Fürsten zierte, der auch heute noch im Rostocker Stadtwappen zu finden ist.

Einmal über den Film „Richthofen“ (Deutschland, 1929):

"They were filmed with the Sarotti SP-5, an odd little triplane hybrid. According to Evan Hadingham's "The Fighting Triplanes". "Some time after the war a few triplanes were built in Germany. The Sarotti Chocolate Company hired Max Schüler to fly one around Germany to advertise their product. This aircraft was written off in 1926, but parts from it are thought to have been used in the Sarotti SP-5, a hybrid Dr I used..in films." "
Zum Erbauer des Dreideckers SP-5 würde ich gern mehr erfahren. Weiß jemand noch etwas über die Herstellerfirma Vagel-Grip zu sagen - oder wenigstens über die Bedeutung des Kürzels „SP“?

Was die Fokker Dr. I betrifft, so hab’ ich nur eine einzige nach dem Weltkrieg in Deutschland zivil zugelassene Maschine gefunden: die D-39, die bei der Deutschen Luft-Reederei GmbH geflogen ist, bis sie 1921 auf Befehl der Interalliierten Kontrollkommission für das Luftfahrtwesen zerstört wurde. Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Flugzeug um den obigen "KURIER" gehandelt hat. Der Grund für diese rigorose Nichtzulassung bzw. Zerstörung lag sicherlich darin, dass die Fokker Dr. I nach den Regularien des Versailler Vertrages ausnahmslos den Alliierten zu übergeben oder zu zerstören waren und die Siegermächte dies anno 1921 noch streng gehandhabt haben.

Gruß
Olaf

PS: Hier der Hauptgrund für die Seltenheit der obigen Fotos:





Zitat Zitat von Versailler Vertrag

Artikel 202.

Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages muß alles Material der Land- und See-Luftstreitkräfte mit Ausnahme der in Absatz 2 und 3 des Artikels 198 erwähnten Flugzeuge den Regierungen der alliierten und assoziierten Hauptmächte ausgeliefert werden.

Die Ablieferung muß an den Orten erfolgen, welche die genannten Regierungen bestimmen werden; sie muß innerhalb von drei Monaten durchgeführt sein.

Zu diesem Material gehören insbesondere alle folgenden Gegenstände, die für kriegerische Zwecke im Gebrauch sind, waren oder bestimmt sind:
Vollständige Flugzeuge oder Seeflugzeuge, einschließlich derjenigen, welche gebaut, repariert oder montiert werden; Luftschiffe, die flugfertig, in Bau, in Reparatur oder in der Montage sind; Anlagen zur Herstellung von Wasserstoffgas; Luftschiffhallen und Schuppen für jede Art von Luftfahrzeugen. Bis zu ihrer Ablieferung sind die Luftschiffe auf Kosten Deutschlands mit Wasserstoff gefüllt zu halten. Die Anlagen für die Herstellung von Wasserstoffgas, ebenso wie die Luftschiffhallen können nach Bestimmung der genannten Mächte bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Luftschiffe Deutschland belassen werden.
Motoren für Luftfahrzeuge; Gondeln; Bewaffnungen (Geschütze, Maschinengewehre, leichte Maschinengewehre, Bombenabwurfapparate, Torpedoabwurfapparate, Zeitbestimmungsapparate, Zielapparate); Munition (Patronen, Granaten, Bomben, geladen oder ungeladen, Sprengstoffe oder Material zu ihrer Herstellung); zum Gebrauch auf Luftfahrzeugen; F. T.-Apparate, photographische oder kinomatographische Apparate, Instrumente zum Gebrauch auf Luftfahrzeugen; Teile irgendwelcher Gegenstände der vorstehenden Rubriken.

Das oben erwähnte Material darf nicht ohne besondere Genehmigung der genannten Regierungen von Ort und Stelle entfernt werden.





Zitat Zitat von Versailler Vertrag

Artikel 210.
Die interalliierte Kontroll-Kommission für das Luftfahrwesen vertritt die Regierungen der alliierten und assoziierten Hauptmächte der deutschen Regierung gegenüber in allen Fragen der Ausführung der Bestimmungen über die Luftstreitkräfte.

Insbesondere ist es ihre Aufgabe, den Bestand des auf deutschem Gebiet vorhandenen Materials des Flugwesens aufzustellen, Flugzeug-, Luftschiff- und Motorwerkstätten zu besichtigen, die Fabriken für Waffen, Munition und Sprengstoffe, die von Luftfahrzeugen verwandt werden können, alle Flugplätze, Hallen, Landeplätze, Parks und Depots zu besuchen und da, wo es erforderlich ist, die Entfernung des vorgesehenen Materials zu bewirken und dasselbe in Empfang zu nehmen.

Die deutsche Regierung muß der interalliierten Kontroll-Kommission für das Luftfahrwesen alle Auskünfte und Dokumente mit gesetzlichen oder Verwaltungsbestimmungen oder sonstigem Inhalt liefern, welche die Kommission für erforderlich hält, um die vollständige Durchführung der Bestimmungen über die Luftstreitkräfte sicherzustellen, insbesondere eine Liste des Personals der deutschen Luftstreitkräfte und des vorhandenen, in der Herstellung begriffenen oder bestellten Materials, ferner eine Liste aller für das Luftfahrwesen arbeitenden Fabriken, ihrer Lage, sowie aller Hallen und Landeplätze.
Type Two seat tri-plane
Engine 1 Thulin A  80 hp
Dimensions Length  , height  ,  span  , wing area   ,
Weights Empty , loaded  , max. take off weight  
Performance Max.. speed  , cruising speed  , range , endurance  , service ceiling   , climb
Type Werk.Nr Registration History
603 D-664 Registered in may 1925. Designed and owned by M Schüler from Berlin  Took part in the  Deutschen Rundflug 1925 , Max Schüler, 21. Platz in Gruppe C. At the Sachsen-Rundflug 1925 he took  5.place in the  Gruppe C. It existed until November  1931, when it was reported as destroyed